Durch Netzpolitik bin ich auf ein Interview auf den Seiten des Goethe-Instituts aufmerksam geworden. Darin plädiert der Jurist Till Kreutzer für ein allgemein verständliches Urheberrecht. Kreutzer ist auch aktiv an dem Projekt IRights.info beteiligt, das jeder kennen sollte, der sich in Deutschland mit dem Urheberrecht im Netz beschäftigt. Kreutzer argumentiert, dass heute wesentlich mehr Personen mit Fragen des Urheberrechts konfrontiert sind, das Recht aber aus einer Zeit stammt, wo es ein Thema für Spezialisten war. Zudem sei es für die heutige Gesellschaft ungeeignet:
Um das Urheberrecht neu aufzugleisen, könnte man sich überlegen, ob man es teilt: in ein Schutzrecht der Urheber und in ein Werkschutzrecht, das Urhebern und Industrie – oder nur einer dieser beiden Gruppen – zusteht. Letzteres wäre ein pragmatisches, funktionales Wirtschaftsrecht, das eine möglichst effektive Vermarktung sichert, aber darüber auch nicht hinausgeht. Mit diesem Neuansatz könnte man versuchen, wieder Systemehrlichkeit herzustellen.
Ich würde allerdings noch weiter gehen und jedes Gesetzeswerk allgemein verständlich formulieren, mit dem Normalsterbliche konfrontiert sind. Spötter meinen, zwei Drittel der Steuergesetzgebung der ganzen Welt seien in Deutschland verankert.
Ein anderer aktueller Text bei dem schon genannten iRights.info zeigt, wie das Urheberrecht den Archiven und Museen schadet, die eigentlich den undankbaren Auftrag erledigen sollen, unsere Dokumente in Text, Ton und Bild aufzubewahren. Der Autor Paul Klimpel weist darauf hin, dass ein Großteil der ersten deutschen Stummfilmaufnahmen sowie der ersten 20 Radiojahre bereits verloren ist. Erstaunlich für ein Land, dass so stolz auf seine Kulturleistung ist. Eines der Kernprobleme ist allerdings, dass die Archivare keine Werke verwenden dürfen, bei denen die Autorenschaft nicht bekannt, die Werke also verwaist sind.
Auch die Bibliotheken sind mit den Problemen des veralteten Urheberrechts konfrontiert: Die Universitäts- und Landesbibliothek Darmstadt musste ihre digitalen Leseplätze einstellen, nachdem die Verwendungsrecht so weit eingeschränkt wurden, dass es keinen Unterschied zwischen einem digitalen und einem analogen Leseplatz mehr gab. Wer die Situation in den Bibliotheken und insbesondere den UBs kennt weiß, wie schwierig es ist, aktuelle Bücher zur Verfügung zu haben. Moderne Zeiten scheinen im Urheberrecht noch nicht angebrochen zu sein.
















